Verfahren zur schulischen Personalgewinnung
Das Thema Personalgewinnung ist über die Ländergrenzen hinweg mit dem Thema Budgetierung von Schulen und dem der Bestenauslese (vgl. Artikel 33 Grundgesetz (2) „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.”) verbunden.
Die rheinland-pfälzische Behandlung dieser beiden Themen soll kurz aufgezeigt werden.
Budgetierung in Rheinland-Pfalz:
Das Budget für die Gesamtheit der Schulen ergibt sich aus dem Landeshaushalt; dieses Budget wird vom Landtag festgesetzt. Die Budgetverantwortung liegt beim Bildungsministerium. Dieses delegiert die Budgetverantwortung für Teilbereiche (einzelne Schularten) an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Einzelschule trägt die Verantwortung für die Feststellung von Bedarfen und die datenbasierte Beantragung von Ausschreibungsoptionen für die schulische Personalgewinnung. Schulen und Schulaufsicht tragen also eine gemeinsame Verantwortung für regelgerechte und effiziente Verwendung des zur stehenden Personalbudgets.
Bestenauslese im Rahmen schulischer Personalgewinnung:
Bei der schulischen Personalgewinnung geht es darum, die beste Lehrkraft für die ausschreibende Einzelschule zu gewinnen. Hier rücken Schulprofile und pädagogische Schulschwerpunkte mit ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Der Bewerber oder die Bewerberin sollte die pädagogischen Schwerpunkte, das Schulprofil der ausschreibenden Schule kennen und Fähigkeiten mitbringen, diese Arbeit zu unterstützen (ganz im Sinne des Grundgesetzes).
Hilfreich für den Schulversuch waren die Erfahrungen, die rheinland-pfälzische Schulen seit dem Jahr 2000 mit dem sogenannten „schulscharfen Verfahren” sammeln konnten. Dieses Verfahren wurde gestrafft und auf die aktuellen Bedarfe und Fragen hin verändert.
Weitere Informationen zum Verfahren zur schulischen Personalgewinnung (VSP) finden sie hier: