Einsatz von Schulverwaltungskräften
Die Wahrnehmung von Verwaltungstätigkeiten ist seit jeher Teil der Aufgaben von Schule und hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Ein Großteil dieser Aufgaben fällt bei der Schulleitung an und wird von hochqualifizierten Pädagoginnen und Pädagogen wahrgenommen, die dann für pädagogische Aufgaben weniger zur Verfügung stehen. Deswegen hat die Landesregierung bereits vor einigen Jahren ein Modell entwickelt, wie Verwaltungskräfte zur Entlastung von Schulleitung in großen Schulen eingesetzt werden können. Im Rahmen des Schulversuches „Mehr Selbstverantwortung an rheinland-pfälzischen Schulen” wurde dieses Modell weiterentwickelt und an sieben Versuchsschulen erfolgreich erprobt.
Von diesen positiven Erfahrungen sollen langfristig möglichst alle staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz profitieren können.
In einem ersten Schritt soll der Blick auf die größten allgemeinbildenden Schulen, d. h. Schulen mit mehr als 24 Anrechnungsstunden für Schulleitungsaufgaben, gerichtet werden. Dort fallen Verwaltungstätigkeiten in ausreichendem Umfang an, um eine Verwaltungskraft sinnvoll einsetzen zu können. Der Einsatz einer Schulverwaltungskraft mit halber Stelle – je nach Wertigkeit der wahrzunehmenden Aufgaben bis zur Entgeltgruppe E 8 TV-L – wird über Verzicht auf acht Anrechnungsstunden aus der Schulleitungsanrechnung finanziert.
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Download Abschlussbericht Schulversuch 2014-2017
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